Sie werden aufgefordert die unten angeführten Mängel zu begutachten und diese fachgerecht, lt. den vertraglich vereinbarten Qualitätskriterien und entsprechenden den anzuwendenden Normen, zu beheben.
Sollten Sie die bei den jeweils angeführten Mängel angegeben Frist zur Behebung verstreichen lassen, ohne dass die Mängel vollständig beseitigt wurden, verweisen wir schon jetzt auf das Recht aus §13 Abs. 5 Z.2 VOB/B und kündigen die Ersatzvornahme an, wobei die Mängel durch Dritte zu Ihren Lasten beseitigt werden.
Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist behalten wir uns darüber hinaus den Rechtsweg vor.
Die Kosten welche durch die Ersatzvornahme durch Dritte entstehen, werden anschließend von der Schlussrechnung in Abzug gebracht, oder vom Haftrücklass einbehalten.
Alle Projektbeteiligten haben die Protokollinformationen sorgfältig zu lesen. Aufgaben sind termingerecht zu erledigen, die Erledigung ist dem Projektleiter bekannt zu geben.
Sollten Sie bezüglich einzelner Protokollpunkte Einwände haben, können Sie diese 14 Tage beeinspruchen, ansonsten gelten alle Protokollpunkte als akzeptiert.